Paragraph 11 TierSchG

Wer beruflich als Hundetrainer arbeitet, benötigt laut §11 des deutschen Tierschutzgesetzes eine Erlaubnis. Dies betrifft u.a. Betreiber von Hundeschulen, Tierpensionen und Hundetagestätten als auch Züchter.

Eine sinnvolle Regelung, um den wie Pilze aus dem Boden sprießenden Hundeschulen ohne jegliches Fachwissen der Betreiber entgegenzuwirken.